Jurafakten - // Kinder, die bei ihren Eltern wohnen und von ihnen unterhalten werden, sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihnen im Haushalt zu helfen. Dies gilt auch, wenn das Kind bereits volljährig oder
MDR - Mitteldeutscher Rundfunk - Müll runterbringen, Wäsche aufhängen, Spülmaschine ausräumen – im Haushalt gibt es immer viel zu tun. Und nicht selten sorgen diese Aufgaben für Reibungspunkte zwischen Kindern und Eltern. 😉 | Facebook
MDR AKTUELL - Wenn Ihre Kinder das nächste Mal nicht im Haushalt mithelfen wollen, holen Sie doch einfach das Bürgerliche Gesetzbuch hervor. Dort ist nämlich seit 1970 im Paragraphen 1619 festgehalten, dass
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